1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde KARIBIKSPORT.DE Inhaber Stefan Kastner, Schievenstrasse 58, 45891 Gelsenkirchen – nachfolgend Reiseveranstalter genannt – den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich, mit nachfolgender schriftlicher Anmeldung, vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Mit der schriftlichen Bestätigung wird der Vertrag auch für den Reiseveranstalter verbindlich.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

2.1. Bei Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Prämien für Reiseversicherungen werden mit der Anzahlung fällig. Bei Reisen in denen die Airlines für die Reservierung des Flugtickets den vollen Flugpreis verlangen, ist der Flugpreis innerhalb der Anzahlung ebenfalls voll fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Sollten dem Kunden die Reiseunterlagen bis spätestens vier Tage vor Reiseantritt nicht zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an KARIBIKSPORT.DE Reisen bzw. das vermittelnde Reisebüro. Bei Kurzfristbuchungen ab sieben Tage vor Reiseantritt erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen nach Absprache mit KARIBIKSPORT.DE Reisen bzw. dem vermittelnden Reisebüro.

2.2. Die Unterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter zugesandt, gegen Zahlung beim Veranstalter ausgehändigt oder gegen Nachnahme übersandt.

2.3. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als drei Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig.

2.4. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reiseveranstalter berechtigt, die zusätzlich anfallenden Kommunikationskosten sowie die Versandkosten der Eilzustellung an den Kunden weiter zu belasten.

3. Leistungen

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

3.2. Orts- bzw. Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.

3.3. Soweit eine Reise in diesem Prospekt nicht anders beschrieben ist, schließen die Preise ein: Flug, Transfer, Unterbringung im Doppelzimmer, Einzelzimmer gegen Aufpreis, Verpflegung gemäß Tageszeit. Beförderung von Reisegepäck (maximal 20 kg), sowie normales Handgepäck, sofern nicht behördliche Bestimmungen, z.B. Sicherheitsgründe, entgegenstehen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die Leistungsänderung wird unwirksam, soweit die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für den Reisenden nicht zumutbar ist. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.

4.2. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung – mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.

4.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- und/oder Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, erstattet KARIBIKSPORT.DE die bis dahin geleistete Zahlung unverzüglich.

4.4. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

4.5. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.

5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.

5.3. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Bei bestätigten Buchungen werden auf Kundenwunsch Umbuchungen bis zum 95. Tag vor Reiseantritt vorgenommen. Es werden dafür eine Umbuchungsgebühr von € 25,- pro Person, sowie zusätzliche Auslagen für evtl. erforderliche Telefon- und Telefaxgebühren berechnet. Kurzfristige Umbuchungen ab dem 94. Tag werden wie Stornierungen behandelt und es fallen dafür die u. a. Stornokosten an. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5.4. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, haften Teilnehmer und Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis. KARIBIKSPORT.DE kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Stornobedingungen für Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften, Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter) und Tauchkreuzfahrten, oder bei eigener Anreise

  • Bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % p. Person
  • Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % p. Person
  • Ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % p. Person
  • Ab 14. bis 3. Tag vor Reisebeginn 75 % p. Person
  • Ab 2. bis 1. Tag vor Reisebeginn 95 % p. Person
  • Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100 % p. Person

Bitte beachten Sie die Hinweise auf gesonderte Umbuchungs- und Stornobedingungen in den Preistabellen unseres Kataloges bzw. auf dem Angebot/ der Bestätigung. Dies gilt insbesondere bei Schiffsreisen, Linienflügen und zusätzlich gekennzeichneten Flügen außerhalb unseres Kontingents.

5.5. Sofern bei Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsregelungen gelten, werden diese angewandt. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

5.6. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter, vorbehaltlich der Information durch den Kunden, bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

c) Bis vier Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7.1. Ferner behält sich der Reiseveranstalter vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Reiseveranstalter alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr. Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung bedarf. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Reisepreis zurück. KARIBIKSPORT.DE darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Haftung des Reiseveranstalters

8.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für

  1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
  2. sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  3. Beschreibung der Leistungen in Katalogen oder Prospekten
  4. ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen

8.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

8.3. Vertragliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,

  1. soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.4. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis € 4.100,-, übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

8.5 Ein Schadenseratzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

8.6. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Führungen, Ausflüge etc.) und die in der Ausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

8.7. Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.

8.8. Die Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag nach §651c bis 651f i.V.m. §651m BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

9. Mitwirkungspflicht des Reisenden

9.1. Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhält, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen.

9.2. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung nicht befugt. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche auf Minderung zu.

9.3. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9.4. Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem er eine gleichoder höherwertige Ersatzleistung erbringt. KARIBIKSPORT.DE kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchunggeändert werden sollten. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass die entsprechende Gültigkeit besitzt, nach Möglichkeit sechs Monate über Ihr geplantes Rückreisedatum hinaus. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, Tropenmedizinern oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

12. Versicherungen

Der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Auf Wunsch kann der Reiseveranstalter solche Versicherungen vermitteln. Die Versicherungsbedingungen in vollem Wortlaut werden auf Verlangen ausgehändigt.

13. Sport- und Tauchkurse

Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlung haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die ein Non-Limit-Tauchprogramm buchen, müssen versichern, dass Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Teilnehmer, die ein Tauchprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm ggf. umzuschreiben. Grundsätzlich taucht der Reiseteilnehmer auf eigene Gefahr.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14.2. Über den Katalog und die Ausschreibung des Veranstalters hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung während der Reise.

15. Allgemeines

15.1 Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung.

15.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

15.3 Mündliche Absprachen sind grundsätzlich möglich, aber wir empfehlen eine schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarungen.

15.4 Alle personenbezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

15.5 Tritt KARIBIKSPORT.DE nur als Vermittler auf, so gelten die Reisebedingungen des vermittelten Veranstalters.

16. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.